Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sind nicht frei wählbar.
Ich rechne nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab. Private Kassen erstatten die Kosten in der Regel. Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen in Eigenleistung übernommen werden.
Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und zahlen diese privat (Selbstzahler).
Hier gilt es zu beachten, dass die private Zusatzversicherung auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und nicht nur die für Heilpraktiker (GebüH) abdeckt.
Ein vereinbarter Termin muss mind. 24 Stunden vorher abgesagt werden (per Anruf oder Email); Termine am Montag bis spätestens Freitag 12:00 Uhr.
Geschieht dies nicht, wird der Termin in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Kontakt
Termine nur nach Vereinbarung.
Hauptstraße 1, 83308 Trostberg
Praxishandy: +49 (0)176 – 21 69 58 12